Willkommen in Bremgarten bei Bern
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Die Gemeinde an den Aareschlaufen

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Wilkommen in Bremgarten bei Bern
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Wilkommen in Bremgarten bei Bern
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Steuererklärung 2017

02.02.2018

Die neue Steuererklärung für das Jahr 2017 wird Ihnen direkt durch die Kant. Steuerverwaltung zugestellt. Minderjährige, die in der Steuerperiode 16 Jahre alt geworden sind, füllen – auch wenn sie evtl. noch kein eigenes Erwerbseinkommen erzielt haben – eine eigene Steuererklärung aus. Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung ist auf dem Begleitschreiben vermerkt, die Steuererklärungen sind bei der Gemeindeverwaltung in Bremgarten abzugeben.

Fristverlängerungen können entweder schriftlich bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland, Postfach 8334, 3001 Bern (Gebühr CHF 20) oder online unter beantragt werden. Online-Fristverlängerungen bis 15. September 2017 sind kostenlos, solche bis 15. November 2017 kosten CHF 10.

Möchten Sie beim Ausfüllen der Steuererklärung nicht mit dem Internet verbunden sein, können Sie TaxMe-Offline verwenden. Sie müssen TaxMe-Offline vorher lediglich auf Ihren Computer herunterladen. Anschliessend können Sie die Steuererklärung offline ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und einsenden. Die Steuererklärung kann auch wieder direkt Online im Internet ausgefüllt werden. Sie erhalten das Passwort und die User-ID zusammen mit den Steuererklärungsunterlagen per Post zugestellt.

Wichtige Hinweise zum Ausfüllen der Steuererklärung finden Sie unter www.3047.ch. Für Auskünfte stehen Ihnen die zentrale Telefonnummer der Steuerverwaltung (031 633 60 01) oder das Steuerbüro Bremgarten (031 306 64 64) gerne zur Verfügung. Aktuelle Informationen finden Sie ausserdem jederzeit im Internet unter www.taxme.ch oder www.be.ch/steuern.

In der Info-Broschüre, welche Sie zusammen mit der Steuererklärung erhalten, finden Sie jeweils Neuerungen und wichtige Infos in Kurzform zusammengestellt. Aktuelle Wegleitungen können von der Internetseite heruntergeladen werden.

Wichtige Bemerkungen zum Einreichen der Steuererklärung:

  • Bitte vergessen Sie nicht, die Formulare 1 und 3 bzw. die Freigabequittung zu unterschreiben.
  • Belege und Bescheinigungen legen Sie der Steuererklärung bitte nur noch bei, wenn diese ausdrücklich verlangt werden. Die Gemeinden haben die Aufgabe, nicht einverlangte Belege wieder an die Steuerpflichtigen zurückzuschicken.
  • Bitte drucken Sie die Steuererklärung sowie die Belege nur im Format von A4 auf weissem Papier aus. Farbige Blätter oder Blätter in anderem Format müssen durch die Gemeinde auf weisses A4-Papier kopiert werden.
  • Heften Sie bitte weder die Formulare der Steuererklärung noch die einzureichenden Belege. Sämtliche Heftklammern müssen durch das Steuerbüro entfernt werden, damit die Blätter ohne Zwischenfälle durch den Kanton gescannt werden können.
 
 

Öffnungszeiten

Montag
Dienstag bis Donnerstag
Freitag

Gemeindeverwaltung Bremgarten
Chutzenstrasse 12, 3047 Bremgarten


7.30 bis 11.30 Uhr
8.00 bis 11.30 Uhr
8.00 bis 15.00 Uhr durchgehend

Tel.: 031 306 64 64
Fax: 031 306 64 74

eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)
 
 
Elektronisches Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern
 
 
Energiestadt Bremgarten