Willkommen in Bremgarten bei Bern
Willkommen in Bremgarten bei Bern

Die Gemeinde an den Aareschlaufen

Willkommen in Bremgarten bei Bern
Willkommen in Bremgarten bei Bern

Die Gemeinde an den Aareschlaufen

Willkommen in Bremgarten bei Bern
Willkommen in Bremgarten bei Bern

Die Gemeinde an den Aareschlaufen 

Willkommen in Bremgarten bei Bern
Willkommen in Bremgarten bei Bern

Die Gemeinde an den Aareschlaufen 

Willkommen in Bremgarten bei Bern
Willkommen in Bremgarten bei Bern

Die Gemeinde an den Aareschlaufen

Wilkommen in Bremgarten bei Bern
Wilkommen in Bremgarten bei Bern

Die Gemeinde an den Aareschlaufen 

Willkommen in Bremgarten bei Bern
Willkommen in Bremgarten bei Bern

Die Gemeinde an den Aareschlaufen 

 
 
Willkommen in Bremgarten bei Bern
Willkommen in Bremgarten bei Bern

Die Gemeinde an den Aareschlaufen

1
Willkommen in Bremgarten bei Bern
Willkommen in Bremgarten bei Bern

Die Gemeinde an den Aareschlaufen

2
Willkommen in Bremgarten bei Bern
Willkommen in Bremgarten bei Bern

Die Gemeinde an den Aareschlaufen 

3
Willkommen in Bremgarten bei Bern
Willkommen in Bremgarten bei Bern

Die Gemeinde an den Aareschlaufen 

4
Willkommen in Bremgarten bei Bern
Willkommen in Bremgarten bei Bern

Die Gemeinde an den Aareschlaufen

5
Wilkommen in Bremgarten bei Bern
Wilkommen in Bremgarten bei Bern

Die Gemeinde an den Aareschlaufen 

6
Willkommen in Bremgarten bei Bern
Willkommen in Bremgarten bei Bern

Die Gemeinde an den Aareschlaufen 

7

Arbeitslosigkeit, Nichterwerbstätigenbeiträge AHV

  • AHV-Zweigstelle
  • Ab dem 1. Januar 2013 erfolgt die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung direkt bei einem der 14 Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) im Kanton Bern und nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde.

    Das für Bremgarten zuständige RAV Bern West befindet sich am Lagerhausweg 10, 3018 Bern.

     

    Wer arbeitslos wird, sollte sich so rasch als möglich beim RAV anmelden, aber spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit und folgende Unterlagen mitnehmen:

    • Ausweispapier (Identitätskarte, Pass, Führerschein oder Ausländerausweis)
    • aktuelle Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse und Diplome)

     

    Auf folgender Internet-Seite finden Sie zusätzliche Informationen und Tipps für Ihre Stellensuche und für die Anmeldung beim RAV:
     

    www.stellen-bern.ch

     

    AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige
    Die AHV-Beitragspflicht beginnt am 1. Januar nach zurückgelegtem 20. Altersjahr und endet mit dem ordentlichen Rentenalter. Wird die AHV-Beitragspflicht nicht über Lohnbeiträge oder Beiträge als Selbstständigerwerbende entrichtet, müssen die AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige bezahlt werden.
    Solange Taggelder der Arbeitslosenkasse ausgerichtet werden, sind die AHV-Beiträge bezahlt.
    Weitere Informationen und Formulare finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.

     

    Information Auslandaufenthalt
    Eine Person, die ins Ausland geht, ohne sich dort an einem bestimmten Ort niederzulassen und ohne eine Erwerbstätigkeit auszuüben, kann bei der schweizerischen AHV Beiträge abrechnen, indem sie sich vor der Abreise bei der für ihren Wohnort zuständigen Ausgleichskasse meldet. Bis zu ihrer Rückkehr wird sie als Nichterwerbstätige erfasst werden.


 
 

Öffnungszeiten

Montag
Dienstag bis Donnerstag
Freitag

Gemeindeverwaltung Bremgarten
Chutzenstrasse 12, 3047 Bremgarten


7.30 bis 11.30 Uhr
8.00 bis 11.30 Uhr
8.00 bis 15.00 Uhr durchgehend

Tel.: 031 306 64 64
Fax: 031 306 64 74

eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)
 
 
Elektronisches Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern
 
 
Kibon Betreuungsgutschein