Haushaltgeräte, Kühl-, Klima- und Kompressorgeräte, Büro-, Telekommunikations und Informatikgeräte, Telefonapparate, Handys, Unterhaltungselektronik, Fotogeräte, Kameras (Video, Film), Spielwaren mit elektrischen und elektronischen Komponenten, Elektrowerkzeuge und Elektrogeräte des Bau-, Garten- und Hobbymarktes sowie Leuchten und Leuchtmittel.
Leuchtstoffröhren gehören weder in den Hauskehricht noch in den Glas-Container. Ausnahme: Normale Glühlampen. Sie werden mit der wöchentlichen Kehrichtabfuhr entsorgt.
Wo
Alle Verkaufsstellen und bezeichnete Sammelstellen.
Die Cargo-Domizil-Stellen der Schweiz nehmen während den Bürostunden alte Geräte ebenfall gratis entgegen oder holen sie gegen eine Gebühr ab.