Dem Gemeinderat stehen für die Bewältigung der anfallenden Arbeiten zahlreiche Kommissionen zur Seite. Dabei wird zwischen politischen Kommissionen und Fachkommissionen unterschieden.
In den politischen Kommissionen haben die Parteien einen Sitzanspruch im Verhältnis der erzielten Mandate an den Urnenwahlen.
In den Fachkommissionen haben Vertreter/innen der Behörden, von Interessengruppen, Vereinen, etc. Einsitz.
Die Kommissionen werden durch den Gemeinderat gewählt und eingesetzt. In der Legislaturperiode 2020 – 2023 sind 3 politische Kommissionen und 6 Fachkommissionen bestellt worden.
Für die Bearbeitung einzelner Aufträge, wie z.B. den Umbau einer Liegenschaft oder die Abklärungen von Grundlagen für eine Sachvorlage können Ausschüsse und Arbeitsgruppen eingesetzt werden. Deren zusätzliche Arbeit endet jeweils mit der Erfüllung des vorgängig beschriebenen Auftrages.