Die Gemeinde an den Aareschlaufen
Was
Abgeführt werden nicht wiederverwertbare Abfälle aus Haushalt und Garten (inkl. Weihnachtsbäume, von Wachs und Baumschmuck befreit) sowie Wohn-, Aufenthalts- und Büroräumen gewerblicher und industrieller Betriebe, sofern sie in den vorgeschriebenen Kehrichtbehältern Platz finden und nicht sperrig sind. Erlaubt sind: Brennbare Abfälle aus Haushalt und Wohnraum. Verboten sind: Abfälle, welche mit Separatsammlungen entsorgt werden.
Wie
Eine Gebührenmarke ist notwendig. Material für die Sammlung ist jeweils ab 06.30 Uhr (aber nicht bereits am Vortag) an den gewohnten Kehrichtabfuhrstandorten bereitzustellen. Die mit einer Gebührenmarke versehenen Abfallsäcke können auch in einem maschinell leerbaren Container bereitgestellt werden.
Der Kehricht wird während des ganzen Jahres jeweils am Montagvormittag (ausgenommen Feiertage) abgeholt.
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