Die Gemeinde an den Aareschlaufen
Baubewilligungsverfahren
Seit dem 1. März 2022 können Baugesuche nur noch elektronisch über eBau eingereicht werden. Das Baugesuch sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren müssen in eBau ausgefüllt werden (benötigt ein BE-Login), die Pläne sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen müssen hochgeladen und der Gemeinde übermittelt werden. Das System generiert das Baugesuchsformular, das ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Bis zur Anpassung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) ist bei der Gemeinde das Baugesuch zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen, inklusive sämtlicher hochgeladener Unterlagen, in zweifacher Ausfertigung in Papierform einzureichen. Rechtlich massgebend sind die in Papierform vorliegenden Baugesuchsunterlagen. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet. Die Fristen beginnen ab Eingang des Papierdossiers bei der Gemeinde zu laufen. Die Gesuchsformulare auf der Homepage des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR), welche bisher online ausgefüllt, zwischengespeichert und ausgedruckt werden konnten, sind nicht mehr zu benutzen. Sie bleiben jedoch bis auf Weiteres noch aufgeschaltet, da Projektänderungen oder nachträgliche Ausnahmegesuche zu hängigen Baugesuchen in Papierform nicht in elektronischer Form eingegeben werden müssen. Neue Baugesuche auf den alten Formularen können nicht mehr entgegengenommen werden.
Öffentliche Auflage
Für die öffentliche Auflage des Baugesuchs sind die Unterlagen während der Einsprachefrist in physischer und neu auch in elektronischer Form aufzulegen. Damit ist die Einsichtnahme in die Unterlagen sowohl vor Ort auf der Gemeindeverwaltung als auch elektronisch möglich. Die elektronische Einsichtnahme erfolgt ebenfalls über eBau, weshalb auch hierfür ein BE-Login benötigt wird.
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