Bremgarten bei Bern
Bremgarten bei Bern

Abstimmungen und Wahlen

Allgemeines

Stimmberechtigung in eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten
Stimmberechtigt sind (ab Anmeldung in der Einwohnerkontrolle) alle Schweizer/innen (auch Auslandschweizer), die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht umfassend verbeiständet sind und ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in Bremgarten bei Bern haben oder im Ausland wohnen und Bremgarten bei Bern als den Ort bezeichnet haben, in dem sie ihr eidgenössisches und kantonales Stimmrecht ausüben möchten.

Stimmberechtigung in kommunalen Angelegenheiten

Drei Monate ab Anmeldedatum alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht umfassend verbeiständet sind und ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in Bremgarten bei Bern haben.

Gemeindeurnenwahlen
An der Urne werden folgende Gemeindeorgane gewählt:
Nach Proporzverfahren
• 7 Mitglieder des Gemeinderates

Nach Majorzverfahren
• Der Gemeindepräsident bzw. die Gemeindepräsidentin, welche(r) zugleich in den Gemeinderat gewählt werden muss

Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung entscheidet über Sachgeschäfte, welche gemäss Organisationsreglement in ihre Zuständigkeit fällt. Zu den Gemeindeversammlungen, welche mindestens zweimal pro Jahr stattfinden, wird im „Anzeiger Region Bern" eingeladen.

Zudem erhält jede Haushaltung eine Botschaft des Gemeinderates zu den auf der Traktandenliste aufgeführten Geschäften.

Wahllokal und Öffnungszeiten

Wahl- und Abstimmungslokal
Das Wahl- und Abstimmungslokal befindet sich in der Gemeindeverwaltung an der Chutzenstrasse 12, 3047 Bremgarten bei Bern

Öffnungszeiten:
Sonntag, 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Briefliche Stimmabgabe
Die Stimmabgabe kann schriftlich erfolgen. Das Zustellcouvert mit den Stimm- u. Wahlzetteln und der unterschriebenen Ausweiskarte kann bei der Gemeindeverwaltung abgegeben oder per Post zugestellt werden.
Die Briefkastenzustellung bei der Gemeindeverwaltung ist bis Samstag, 20.00 Uhr, möglich.

Duplikat
Stimmberechtigte, die keine Ausweiskarte erhalten oder diese verloren haben, können bis am Freitag vor der Abstimmung, 15 Uhr, ein Doppel nachverlangen.

Abstimmungsdaten

2025

2026


09. Februar

08. März


18. Mai

29. März (Grossratswahlen)


28. September

14. Juni


30. November

27.  September




29. November


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