Bremgarten bei Bern
Bremgarten bei Bern

Adressauskünfte / Datenschutz

Die Einwohnerkontrolle kann gemäss Datenschutzreglement einer Privatperson auf schriftliches, begründetes Gesuch Auskunft über folgende freie Einwohnerdaten erteilen:

Name, Vorname, Jahrgang, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Heimatort, Datum des Zu- bzw. Wegzugs

Aufgrund von Art. 13 des Datenschutzgesetzes kann ein Gesuch zur Sperrung der Einwohnerdaten eingereicht werden.
Gründe für Datensperren

  • Schutz vor Neid und Missgunst
  • Schutz vor Belästigungen
  • Schutz vor Neugierde
  • Sicherheitsprobleme
  • Zusätzlicher Schutz der Privatsphäre
  • Schutz der Familienangehörigen und des gemeinschaftlichen Zusammenlebens

Sie können Ihre persönlichen Daten bei der Einwohnerkontrolle einsehen oder auch sperren lassen.

Die Bekanntgaben bestimmter Einwohnerdaten können trotz Sperrung erfolgen, wenn

  • die verantwortliche Behörde zur Bekanntgabe gesetzlich verpflichtet ist oder
  • die betroffene Person rechtsmissbräuchlich handelt

Adressauskünfte
Es werden keine telefonischen Auskünfte erteilt (Datenschutz).
Für Adressanfragen wenden Sie sich schriftlich, mit Interessennachweis, an die Einwohnerkontrolle, oder Sie erscheinen persönlich am Schalter. Über Personen, die Datensperre haben, werden an private Personen keine Auskünfte erteilt.

Kosten 
Adressauskünfte     CHF 10
(gegen Rechnung)   CHF 20


Einwohnerkontrolle
Ausweise und Bescheinigungen

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