Bremgarten bei Bern
Bremgarten bei Bern

Anmeldung ausländische/r Mitbürger/in

Gemäss Art. 10 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) vom 24. Oktober 2007 müssen sich ausländische Staatsangehörige innerhalb von 14 Tagen persönlich bei der Fremdenkontrolle anmelden. Für die Anmeldung wird benötigt:

  • Pass
  • Ausländerausweis
eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)
Einwohnerkontrolle
Wohnen und Umziehen

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