Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter sind Personen, die an den Arbeits-, Ausbildungs- oder Studientagen am Arbeits-, Ausbildungs- oder Studienort übernachten und die freien Tage (in der Regel an den Wochenenden) regelmässig in einer anderen Gemeinde verbringen. Hält sich eine Person abwechslungsweise an verschiedenen Orten auf, befindet sich der steuerrechtliche Wohnsitz (Ort, wo die Steuern bezahlt werden müssen) dort, wo die stärksten wirtschaftlichen oder persönlichen Beziehungen bestehen (Lebensmittelpunkt). Der steuerrechtliche Wohnsitz muss nicht zwingend an dem Ort sein, wo Sie Ihren zivilrechtlichen Wohnsitz innehaben, er kann auch am Wochenaufenthaltsort festgelegt werden.
Die Anmeldung kann durch persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste unter Vorlage des Heimatausweises und Ihres Sozialversicherungsausweises erfolgen.