Ordentliches Einbürgerungsverfahren
- Ausländer/innen mit Wohnsitz in der Schweiz
- Schweizer, mit einem ausserkantonalen Heimatort
- Schweizer, mit einem anderen bernischen Heimatort
Für die Abwicklung des ordentlichen Einbürgerungsverfahrens auf Gemeindeebene ist der Gemeinderat zuständig.
Die entsprechenden Einbürgerungsformulare und die notwendigen Erläuterungen dazu erhalten Sie beim Fachbereich Präsidiales.
Vereinfachtes Einbürgerungsverfahren
- ausländische Staatsangehörige die mit einem/einer Schweizer/in verheiratet sind
Für das vereinfachte Einbürgerungsverfahren ist das Zivilstandsamt am Heimatort des Schweizer Ehepartners zuständig