Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken und Sträuchern
Mit dem Unterhalt eines Gartens oder einer Grünzone tragen Sie zum erfreulichen Dorfbild der Gemeinde Bremgarten bei. Besonders an exponierten Stellen, wie z.B. Strassenkreuzungen oder Fusswegen muss jedoch auf Drittpersonen Rücksicht genommen werden, betreffend Übersicht, Passierbarkeit, Unfall- bzw. Sturzgefahr etc. Unsere Gemeindewegmeister sind deshalb bemüht, entsprechende Beeinträchtigungen - falls möglich - persönlich vor Ort oder über den Fachbereich Bau und Betriebe dem Grundeigentümer mitzuteilen.
Damit unschöne Rückschneideaktionen im Sommer möglichst vermieden werden können, bitten wir Sie, entsprechende Massnahmen bis spätestens 31. Mai vorzunehmen. Gestützt auf das Strassengesetz (SG) sind über und längs öffentlicher Strassen, Fuss- und Radwege folgende Freiräume vorgeschrieben:
SG Art. 83:
Das Strassengebiet ist über Fuss- und Radwegen bis auf eine Höhe von 2,50 m, über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4,50 m und falls die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird bis auf Lampenhöhe von überhängenden Ästen freizuhalten. Die lichte Breite ist auf 0,5 Meter zu gewährleisten.
Nutzen Sie die Zeit vor Sommerbeginn um Pflanzen zurückzuschneiden. Anschliessend müssten die genannten Arbeiten durch die Gemeindewegmeister zu Ihren Lasten ausgeführt werden (Ersatzvornahme). Verrechnet wird die Arbeitszeit für Schneide-, Transport- und Häckseldienste.
Das Astwerk kann mit der Grünabfuhr (im Container oder als Einzelgebinde) abgegeben werden.