Gemäss Gebäudeversicherungsgesetz (GVG) vom 09. Juni 2010 müssen alle Gebäude im Kanton Bern bei der Gebäudeversicherung des Kantons Bern (GVB) gegen Feuer-, Elementar- sowie mit begrenzter Deckung gegen Erdbeben-, Terror- und Unruheschäden versichert sein.
Die Gemeinden haben darüber zu wachen, dass alle versicherungspflichtigen Gebäude und Bauvorhaben in der Gemeinde versichert sind.
Die Anmeldung für die obligatorische Gebäudeversicherung hat direkt bei der GVB zu erfolgen.