AHV-Beiträge als Selbstständigerwerbende
Als sozialversicherungsrechtlich selbstständigerwerbend gelten Frauen und Männer, die unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeiten sowie in unabhängiger Stellung sind und ihr eigenes wirtschaftliches Risiko tragen. Ob eine versicherte Person im Sinne der AHV selbstständigerwerbend ist, beurteilt die Ausgleichskasse im Einzelfall für die jeweilige Tätigkeit. Es kann durchaus sein, dass die gleiche Person für eine andere Tätigkeit als unselbstständigerwerbend beurteilt wird.
Weitere Informationen und die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.
AHV-Beiträge als Arbeitnehmer/in
Alle erwerbstätigen Personen müssen von ihrem Lohn AHV-Beiträge entrichten. Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlen je die Hälfte. Die Beitragspflicht beginnt am 1. Januar nach zurückgelegtem 17. Altersjahr und endet mit dem ordentlichen Rentenalter. AHV-Rentner/innen bezahlen nach Abzug des Freibetrages ebenfalls AHV-Beiträge.
Weitere Informationen und die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.
AHV-Beiträge als Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber ANOBAG
Arbeitnehmer/innen mit einem ausländischen Arbeitgeber, der nicht in der schweizerischen AHV erfasst ist, bezahlen die AHV-Beiträge als ANOBAG.
Weitere Informationen und die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.
AHV-Beiträge als Arbeitgeber
Jeder Arbeitgeber hat sich einer Ausgleichskasse anzuschliessen und Beiträge zu entrichten.
Weitere Informationen und die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.
Vereinfachtes Abrechnungsverfahren - Anmeldung bei AHV
Weitere Informationen und die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.
Kinderzulagen
Informationen und die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.
Familienzulagen