Bremgarten bei Bern
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Mutterschaftsentschädigung (MSE)

Erwerbstätige Mütter haben für die ersten 14 Wochen nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Als Entschädigung für den Verdienstausfall erhalten sie 80% des vorherigen durchschnittlichen Erwerbseinkommens.
Informationen und Formulare finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.

AHV-Zweigstelle

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