Wer sich für länger als drei Monate in einer Gemeinde aufhält, ohne die Voraussetzung der Niederlassung zu erfüllen, meldet sich in dieser Gemeinde zum Aufenthalt an. Dazu benötigt man von der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde einen Heimatausweis. Der Heimatausweis ist in der Regel für ein Jahr gültig. Damit der Heimatausweis ausgestellt werden kann, benötigen wir folgende Angaben:
- Name und Vorname
- Geburtsdatum
- Wohnadresse
- Auswärtige Adresse
Gebühr CHF 20 (bei Abholung)
Gebühr CHF 25 (bei Kartenzahlung oder mit Rechnung
Sobald der Wochenaufenthalt in der anderen Gemeinde beendet ist, hat man sich bei der Aufenthaltsgemeinde abzumelden und den Heimatausweis der Wohnsitzgemeinde zurückzubringen.