Wenn Sie die Schweiz dauerhaft verlassen und Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, müssen Sie sich bei uns persönlich abmelden. Wir benötigen dafür die neue Wohnadresse im Ausland sowie die Adresse einer Vertretungsperson in der Schweiz.
Kurzer Auslandaufenthalt (weniger als 1 Jahr) mit Rückkehr nach Bremgarten bei Bern:
Es erfolgt keine Abmeldung. Die Angabe einer Kontaktadresse in der Schweiz ist jedoch von Vorteil. Nach der Rückkehr genügt eine telefonische Meldung.
Ausländische Staatsangehörige haben Ihren Ausländerausweis abzugeben.