Gemäss Reglement und Verordnung über die Hundetaxe der Gemeinde Bremgarten bei Bern ist für jeden gehaltenen Hund eine jährliche Abgabe zu entrichten.
- Die Hundetaxe beträgt CHF 100 pro Jahr.
- Die jährliche Hundetaxe wird im August für das laufende Jahr in Rechnung gestellt.
- Stichtag ist der 1. August.
- Nach dem Stichtag (1. August) angeschaffte Hunde sind für das laufende Jahr nicht mehr taxpflichtig.
- Für Hunde, welche nach dem Stichtag 1. August verstorben sind, ist die volle Jahrestaxe geschuldet.
- Für Hunde, welche vor dem Stichtag 1. August verstorben sind, ist für das laufende Jahr keine Taxe geschuldet.
Mit der Abschaffung der obligatorischen Tollwutschutzimpfung wird die Hundekontrollmarke nicht mehr jährlich neu geprägt. Die Marke ist am Halsband des Hundes anzubringen. Bei Verlust der Marke kann diese bei der Gemeindeverwaltung, Fachbereich Finanzen, gegen einen Unkostenbeitrag von CHF 5 ersetzt werden.
Hundehalter, die neu in unsere Gemeinde gezogen sind oder deren Hund verstorben ist, ersuchen wir, dies sofort zu melden.
Hundedatenbank AMICUS
Die Wohnsitzgemeinde ist dafür zuständig, Ersthundehalter/innen bei AMICUS zu erfassen. Dieser Schritt erfolgt vor der Übernahme eines Hundes. Nach Erfassung der Personalien wird dem/der Hundehalter/in eine Identifikationsnummer zugewiesen. Mit Hilfe dieser Personen-ID kann der Tierarzt in einem weiteren Schritt den Hund erfassen.
Weiter haben Hundehalter/innen die Möglichkeit, die Daten über sich sowie ihr(e) Tier(e) einzusehen und E-Mailadresse und Telefonnummern zu ändern. Für das Login bei AMICUS gelten die gleichen Daten wie zuvor bei ANIS.