Kontrolluntersuchungen:
Die Kosten der jährlich einmal stattfindenden Kontrolluntersuchungen werden von der Gemeinde übernommen.
Behandlungskostenbeiträge:
Die Gemeinde leistet auf Gesuch hin Beiträge an Zahnbehandlungskosten von Kindern, deren Eltern bescheidene Einkommens- und Vermögensverhältnisse aufweisen.