Die Pilzkontrolle für die Gemeinden Bremgarten, Kirchlindach, Meikirch und Wohlen wird jeweils von Anfang August bis Ende Oktober im Unterstufenschulhaus, Kalchackerstrasse 16, durchgeführt, und zwar jeweils Mittwoch, Samstag und Sonntag, von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Ausserhalb der angegebenen Öffnungszeiten kann das Pilzgut nach telefonischer Voranmeldung zur Kontrolle vorgewiesen werden (siehe externer Link):
Das Pilzgut ist nach Arten getrennt vorzuweisen!
Die im Kanton Bern gesetzlich erlaubte Sammelmenge beträgt max. 2 Kilo pro Person und Tag. Das Sammeln von Pilzen in Gruppen ist verboten. Pilze, die nicht für den Eigengebrauch verwendet werden (Verkauf) benötigen eine Verkaufsbewilligung einer amtlichen Pilzkontrollstelle.
Das Hausieren mit Pilzen ist verboten.