AHV-Rente
Der Anspruch auf eine AHV-Rente beginnt am ersten Tag des folgenden Monates nach zurückgelegtem 65. Altersjahr für Männer, 64. Altersjahr für Frauen. Die Rentenanmeldung muss mindestens 4 Monate vor Rentenbeginn bei der Ausgleichskasse eingereicht werden, bei der zuletzt Beiträge entrichtet wurden.
Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.
Erziehungsgutschriften
Bei der Berechnung der Altersrente kann einer versicherten Person für jedes Jahr, in dem sie Kinder unter 16 Jahren betreute, eine Erziehungsgutschrift angerechnet werden. Sie entspricht der dreifachen jährlichen Minimalrente. Bei verheirateten Personen wird die Gutschrift während der Ehe je zur Hälfte aufgeteilt.
Flexibles Rentenalter
Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.
Rentenvorausberechnung
Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.