Die Gemeinde an den Aareschlaufen
In jedem Fall müssen Sie die Formulare 1 - 5 der Steuererklärung ausfüllen. Durch die Beantwortung der Fragen auf dem Formular 1 stellen Sie fest, welche zusätzlichen Formulare Sie auszufüllen haben. Belege und Bescheinigungen legen Sie der Steuererklärung bitte nur noch bei, wenn diese ausdrücklich verlangt werden. Die Gemeinden haben die Aufgabe, nicht einverlangte Belege wieder an die Steuerpflichtigen zurückzuschicken. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern behält sich aber vor, bei der Veranlagung Belege nötigenfalls einzufordern. Die ausgefüllte Steuererklärung oder die Freigabequittung aus TaxMe-Online oder Dr. Tax reichen Sie mit den geforderten Bescheinigungen und Belegen beim Steuerbüro Bremgarten ein. Bitte vergessen Sie nicht, die Formulare 1 und 3 bzw. die Freigabequittung zu unterschreiben. Abgabetermin Für die Steuererklärung des jeweiligen Steuerjahres gilt der 15. März als Abgabetermin, bei selbstständiger Erwerbstätigkeit der 15. Mai. Bei Fällen mit unterjähriger Steuerpflicht (Zuzug aus dem Ausland, Wegzug ins Ausland, Todesfall) ist die Einreichefrist jeweils auf dem Brief der Kant. Steuerverwaltung zur Steuererklärung vermerkt. Ein allfälliges Fristverlängerungsgesuch richten Sie bitte an die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland. Sie können die Fristverlängerung entweder online, telefonisch oder schriftlich beantragen. Online erfasste Gesuche um Fristverlängerung bis 15. Juli sind kostenlos, Verlängerungen bis 15. September oder November sind kostenpflichtig.
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