Willkommen in Bremgarten bei Bern
Willkommen in Bremgarten bei Bern

Die Gemeinde an den Aareschlaufen

Willkommen in Bremgarten bei Bern
Willkommen in Bremgarten bei Bern

Die Gemeinde an den Aareschlaufen

Willkommen in Bremgarten bei Bern
Willkommen in Bremgarten bei Bern

Die Gemeinde an den Aareschlaufen 

Willkommen in Bremgarten bei Bern
Willkommen in Bremgarten bei Bern

Die Gemeinde an den Aareschlaufen 

Willkommen in Bremgarten bei Bern
Willkommen in Bremgarten bei Bern

Die Gemeinde an den Aareschlaufen

Wilkommen in Bremgarten bei Bern
Wilkommen in Bremgarten bei Bern

Die Gemeinde an den Aareschlaufen 

Willkommen in Bremgarten bei Bern
Willkommen in Bremgarten bei Bern

Die Gemeinde an den Aareschlaufen 

 
 
Willkommen in Bremgarten bei Bern
Willkommen in Bremgarten bei Bern

Die Gemeinde an den Aareschlaufen

1
Willkommen in Bremgarten bei Bern
Willkommen in Bremgarten bei Bern

Die Gemeinde an den Aareschlaufen

2
Willkommen in Bremgarten bei Bern
Willkommen in Bremgarten bei Bern

Die Gemeinde an den Aareschlaufen 

3
Willkommen in Bremgarten bei Bern
Willkommen in Bremgarten bei Bern

Die Gemeinde an den Aareschlaufen 

4
Willkommen in Bremgarten bei Bern
Willkommen in Bremgarten bei Bern

Die Gemeinde an den Aareschlaufen

5
Wilkommen in Bremgarten bei Bern
Wilkommen in Bremgarten bei Bern

Die Gemeinde an den Aareschlaufen 

6
Willkommen in Bremgarten bei Bern
Willkommen in Bremgarten bei Bern

Die Gemeinde an den Aareschlaufen 

7

Steuererklärung einreichen

  • Steuern
  • In jedem Fall müssen Sie die Formulare 1 - 5 der Steuererklärung ausfüllen. Durch die Beantwortung der Fragen auf dem Formular 1 stellen Sie fest, welche zusätzlichen Formulare Sie auszufüllen haben.

    Belege und Bescheinigungen legen Sie der Steuererklärung bitte nur noch bei, wenn diese ausdrücklich verlangt werden. Die Gemeinden haben die Aufgabe, nicht einverlangte Belege wieder an die Steuerpflichtigen zurückzuschicken. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern behält sich aber vor, bei der Veranlagung Belege nötigenfalls einzufordern.

    Die ausgefüllte Steuererklärung oder die Freigabequittung aus TaxMe-Online oder Dr. Tax reichen Sie mit den geforderten Bescheinigungen und Belegen beim Steuerbüro Bremgarten ein. Bitte vergessen Sie nicht, die Formulare 1 und 3 bzw. die Freigabequittung zu unterschreiben.

    Abgabetermin
    Für die Steuererklärung des jeweiligen Steuerjahres gilt der 15. März als Abgabetermin, bei selbstständiger Erwerbstätigkeit der 15. Mai.
    Bei Fällen mit unterjähriger Steuerpflicht (Zuzug aus dem Ausland, Wegzug ins Ausland, Todesfall) ist die Einreichefrist jeweils auf dem Brief der Kant. Steuerverwaltung zur Steuererklärung vermerkt.

    Ein allfälliges Fristverlängerungsgesuch richten Sie bitte an die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland. Sie können die Fristverlängerung entweder online, telefonisch oder schriftlich beantragen.
    Online erfasste Gesuche um Fristverlängerung bis 15. Juli sind kostenlos, Verlängerungen bis 15. September oder November sind kostenpflichtig.


 
 

Öffnungszeiten

Montag
Dienstag bis Donnerstag
Freitag

Gemeindeverwaltung Bremgarten
Chutzenstrasse 12, 3047 Bremgarten


7.30 bis 11.30 Uhr
8.00 bis 11.30 Uhr
8.00 bis 15.00 Uhr durchgehend

Tel.: 031 306 64 64
Fax: 031 306 64 74

eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)
 
 
Elektronisches Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern
 
 
Kibon Betreuungsgutschein