Die Gemeinde an den Aareschlaufen
Die Einwohnerkontrolle kann gemäss Datenschutzreglement einer Privatperson auf schriftliches, begründetes Gesuch Auskunft über folgende freie Einwohnerdaten erteilen: Name, Vorname, Jahrgang, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Heimatort, Datum des Zu- bzw. Wegzugs Aufgrund von Art. 13 des Datenschutzgesetzes kann ein Gesuch zur Sperrung der Einwohnerdaten eingereicht werden. Gründe für Datensperren
Sie können Ihre persönlichen Daten bei der Einwohnerkontrolle einsehen oder auch sperren lassen. Die Bekanntgaben bestimmter Einwohnerdaten können trotz Sperrung erfolgen, wenn
Adressauskünfte Es werden keine telefonischen Auskünfte erteilt (Datenschutz). Für Adressanfragen wenden Sie sich schriftlich, mit Interessennachweis, an die Einwohnerkontrolle, oder Sie erscheinen persönlich am Schalter. Über Personen die Datensperre haben werden an private Personen keine Auskünfte erteilt. Kosten
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