Die Gemeinde an den Aareschlaufen
IV-Rente Eine Invalidenrente wird nur gewährt, wenn eine Eingliederung nicht oder nur beschränkt möglich ist. Eine Invalidenrente kann frühestens ab dem 18. Altersjahr ausgerichtet werden. Die Renten sind abgestuft in viertels-, halbe-, dreiviertels- und ganze IV-Renten. Weitere Information und Formulare finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.
Betreuungsgutschriften Betreuungsgutschriften werden Personen angerechnet, die sich um pflegebedürftige Verwandte im gleichen Haushalt kümmern. Die Betreuungsgutschrift entspricht der dreifachen jährlichen Minimalrente im Zeitpunkt des Rentenanspruchs. Die Betreuungsgutschriften müssen jährlich bei der kantonalen Ausgleichskasse des Wohnkantons geltend gemacht werden. Weitere Information und Formulare finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.
Ergänzungsleistungen Ergänzungsleistungen können Personen erhalten, die einen Anspruch auf eine AHV-Rente (auch bei Vorbezug), Witwen-/Witwerrente, eine halbe oder ganze IV-Rente haben oder ein IV-Taggeld während mindestens 6 Monaten beziehen. Weitere Information und Formulare finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.
Rückerstattung der Krankheitskosten (EL) Weitere Information und Formulare finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.
Hilflosenentschädigung In der Schweiz wohnhafte Alters- und IV-Rentner/innen erhalten eine Hilflosenentschädigungen unter der Voraussetzung, dass sie in schwerem, mittlerem oder leichtem Grade hilflos sind. Die Hilflosigkeit muss ununterbrochen mindestens ein Jahr gedauert haben und es darf kein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der obligatorischen Unfall- oder Militärversicherung bestehen. Weitere Information und Formulare finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.
IK-Auszug Es empfiehlt sich, alle 4 Jahre kostenlos einen IK-Auszug über die abgerechneten AHV-Beiträge zu bestellen. Weitere Information und Formulare finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.
Bestellung Versichertenausweis Information und Formular finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kanton Bern
Einkommensteilung/Splitting Information und Formular finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.
Sitemap | Barrierefrei | Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen
MontagDienstag bis DonnerstagFreitag
Gemeindeverwaltung BremgartenChutzenstrasse 12, 3047 Bremgarten
7.30 bis 11.30 Uhr8.00 bis 11.30 Uhr8.00 bis 15.00 Uhr durchgehendTel.: 031 306 64 64Fax: 031 306 64 74
13.30 bis 16.30 Uhr13.30 bis 16.30 Uhrgemeinderat(at)3047.chpraesidiales(at)3047.ch