Die Gemeinde an den Aareschlaufen
Witwen- / Witwerrenten: Verheiratete Frauen, deren Gatte verstorben ist, haben Anspruch auf eine Witwenrente. Es ist darauf zu achten, dass mehrere Voraussetzungen nötig sind, die in einem detaillierten Merkblatt erläutert werden. Witwer erhalten eine Witwerrente, solange die gemeinsamen Kinder minderjährig sind.
Waisenrenten: Waisenrenten erhalten Kinder, deren Vater oder Mutter gestorben ist. Beim Tod beider Eltern besteht Anspruch auf zwei Waisenrenten. Der Anspruch erlischt mit Vollendung des 18. Lebensjahres oder bei Abschluss der Ausbildung, spätestens jedoch mit dem 25. Altersjahr.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.
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