Adoptionsentschädigung
Erwerbstätige Eltern, die ein Kind unter vier Jahren zur Adoption aufnehmen, haben ab dem 1. Januar 2023 Anspruch auf einen zweiwöchigen Adoptionsurlaub, der durch die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigt wird.
Informationen und Formulare finden Sie auf der Homepage der Ausgleichkasse des Kantons Bern.
Betreuungsentschädigung
Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes unterbrechen, haben Anspruch auf einen entschädigten Betreuungsurlaub.
Informationen und Formulare finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern
Erwerbsersatzordnung
Erwerbsausfallentschädigungen werden als Ersatz für den Erwerbsausfall aufgrund der Leistung einer Dienstpflicht bezahlt.
Informationen und Formulare finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern
Mutterschaftsentschädigung
Erwerbstätige Mütter haben für die ersten 14 Wochen nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Als Entschädigung für den Verdienstausfall erhalten sie 80% des vorherigen durchschnittlichen Erwerbseinkommens.
Informationen und Formulare finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern
Entschädigung des anderen Elternteils (Vater oder Ehefrau der Mutter)
Vater oder erwerbstätige Ehefrau der Mutter haben Anspruch auf zwei Wochen Entschädigung des andern Elternteils in den ersten sechs Monaten nach der Geburt ihres Kindes.
Informationen und Formulare finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern