Die Gemeinde an den Aareschlaufen
Verstirbt eine in Bremgarten wohnhafte Person, ist gemäss Schweizerischem Zivilgesetzbuch bzw. Kant. Inventarverordnung durch den Siegelungsbeamten der Gemeinde ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen. Das Siegelungsamt wird beim Fachbereich Präsidiales, Chutzenstrasse 12, Bremgarten geführt. Siegelungsbeamter ist Gemeindeverwalter Peter Bangerter. Bei der Aufnahme des Siegelungsprotokolles geht es im wesentlichen darum, die Vermögenswerte der verstorbenen Person am Todestag festzustellen und die Erbfolge zu klären. Die Aufnahme des Siegelungsprotokolles hat innerhalb von 7 Tagen nach dem Todesfall zu erfolgen. Der Siegelungsbeamte wird sich, sobald er Kenntnis eines Todesfalles hat, mit den Hinterbliebenen und Verwandten direkt in Verbindung setzen.
Hinterlegung von Testamenten Beim Fachbereich Präsidiales können auf Wunsch gegen eine Gebühr von CHF 30 Testamente und letztwillige Verfügungen deponiert werden. Abschliessende Wünsche, die die Bestattung oder die Gestaltung der Trauerfeier betreffen, sollten getrennt vom Testament aufbewahrt werden. Solche Aufzeichnungen können dem Bestattungsamt der Gemeinde zur Aufbewahrung übergeben werden.
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Gemeindeverwaltung BremgartenChutzenstrasse 12, 3047 Bremgarten
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