Die Gemeinde an den Aareschlaufen
Jeder Schweizerbürger/ jede Schweizerbürgerin ist verpflichtet, bei Volljährigkeit einen eigenen Heimatschein zu hinterlegen. Der Heimatschein ist ein Bürgerrechtsausweispapier und wird vom Zivilstandsamt des Heimatortes ausgestellt.
Wer in eine Gemeinde einzieht, in der er dauernd zu bleiben beabsichtigt, und wo sich der Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen befindet, hat sich zur Niederlassung mit dem Heimatschein anzumelden. Niedergelassene erhalten nach der Anmeldung einen Niederlassungsausweis.
Nach einer Änderung des Namens, des Zivilstandes oder des Bürgerrechts sind innerhalb von 60 Tagen neue Ausweisschriften zu hinterlegen.
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Gemeindeverwaltung BremgartenChutzenstrasse 12, 3047 Bremgarten
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