Die Gemeinde an den Aareschlaufen
Beim Spitaleintritt sind folgende Unterlagen zu Handen des Zivilstandsamtes abzugeben:
Das Kind wird vom Aufnahmebüro des Spitals direkt beim Zivilstandsamt angemeldet. Ist die Geburt nicht im Spital erfolgt, so sind zur Anzeige der Geburt innert 3 Tagen in folgender Reihenfolge verpflichtet: der Ehemann, die Hebamme, der Arzt, jede andere bei der Geburt anwesende Person und schliesslich die Mutter selbst. Die im Kanton Bern geborenen Kinder werden daraufhin vom Zivilstandsamt ins Geburtsregister eingetragen.
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