Die Gemeinde an den Aareschlaufen
Ab dem 1. Januar 2013 erfolgt die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung direkt bei einem der 14 Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) im Kanton Bern und nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde.
Das für Bremgarten zuständige RAV Bern West befindet sich am Lagerhausweg 10, 3018 Bern.
Wer arbeitslos wird, sollte sich so rasch als möglich beim RAV anmelden, aber spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit und folgende Unterlagen mitnehmen:
Auf folgender Internet-Seite finden Sie zusätzliche Informationen und Tipps für Ihre Stellensuche und für die Anmeldung beim RAV:
www.stellen-bern.ch
AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige Die AHV-Beitragspflicht beginnt am 1. Januar nach zurückgelegtem 20. Altersjahr und endet mit dem ordentlichen Rentenalter. Wird die AHV-Beitragspflicht nicht über Lohnbeiträge oder Beiträge als Selbstständigerwerbende entrichtet, müssen die AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige bezahlt werden. Solange Taggelder der Arbeitslosenkasse ausgerichtet werden, sind die AHV-Beiträge bezahlt. Weitere Informationen und Formulare finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.
Information Auslandaufenthalt Eine Person, die ins Ausland geht, ohne sich dort an einem bestimmten Ort niederzulassen und ohne eine Erwerbstätigkeit auszuüben, kann bei der schweizerischen AHV Beiträge abrechnen, indem sie sich vor der Abreise bei der für ihren Wohnort zuständigen Ausgleichskasse meldet. Bis zu ihrer Rückkehr wird sie als Nichterwerbstätige erfasst werden.
Sitemap | Barrierefrei | Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen
MontagDienstag bis DonnerstagFreitag
Gemeindeverwaltung BremgartenChutzenstrasse 12, 3047 Bremgarten
7.30 bis 11.30 Uhr8.00 bis 11.30 Uhr8.00 bis 15.00 Uhr durchgehendTel.: 031 306 64 64Fax: 031 306 64 74
13.30 bis 16.30 Uhr13.30 bis 16.30 Uhrgemeinderat(at)3047.chpraesidiales(at)3047.ch