Willkommen in Bremgarten bei Bern
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Die Gemeinde an den Aareschlaufen

Willkommen in Bremgarten bei Bern
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Wilkommen in Bremgarten bei Bern
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Wilkommen in Bremgarten bei Bern
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Festwirtschaft

  • Öffentliche Sicherheit
  • Die kantonale Gastgewerbegesetzgebung regelt die Ausübung des Gastgewerbes und den Handel mit alkoholischen Getränken.

    Für öffentliche einmalige Anlässe / Veranstaltungen ist eine gastgewerbliche Einzelbewilligung (Festwirtschaftsbewilligung) erforderlich. Beim Verkauf mit alkoholischen Getränken sind in jedem Fall ein Jugendschutzkonzept und eine Getränkekarte beizulegen.

    Ein Hygienekonzept muss nicht gemeinsam mit dem Gesuch abgegeben werden. Es muss jedoch am Anlass vorliegen, falls eine Kontrolle durch das Lebensmittelinspektorat erfolgt.

    Sie können die entsprechenden Formulare bei der Gemeindeschreiberei beziehen oder direkt im Internet herunterladen.

    Die vollständigen Formulare sind spätestens 30 Tage vor dem Anlass bei der Standortgemeinde des Anlasses abzugeben.

    Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:

    • Jugendschutzkonzept
    • Getränkekarte
    • Hygienekonzept (muss am Anlass vorliegen)

 
 

Öffnungszeiten

Montag
Dienstag bis Donnerstag
Freitag

Gemeindeverwaltung Bremgarten
Chutzenstrasse 12, 3047 Bremgarten


7.30 bis 11.30 Uhr
8.00 bis 11.30 Uhr
8.00 bis 15.00 Uhr durchgehend

Tel.: 031 306 64 64
Fax: 031 306 64 74

eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)
 
 
Elektronisches Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern
 
 
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