Alle Bauten, Anlagen und Vorkehren, die unter die Bestimmungen der Baugesetzgebung fallen, erfordern eine Baubewilligung. Gemäss Baugesetz (BauG) Art. 1 und 2 gilt dies insbesondere für:
- Baubewilligungspflichtig sind alle künstlich geschaffenen und auf Dauer angelegten Bauten, Anlagen und Einrichtungen (Bauvorhaben), die in fester Beziehung zum Erdboden stehen und geeignet sind, die Nutzungsordnung zu beeinflussen, indem sie zum Beispiel den Raum äusserlich erheblich verändern, die Erschliessung belasten oder die Umwelt beeinträchtigen.
- Baubewilligungspflichtig sind auch die Zweckänderungen und der Abbruch von Bauten, Anlagen und Einrichtungen sowie wesentliche Terrainveränderungen.
Baubewilligungspflichtige Bauvorhaben dürfen erst begonnen werden, wenn die Baubewilligung und die erforderlichen weiteren Bewilligungen oder die Gesamtbewilligung rechtskräftig erteilt sind. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die vorsorglichen Massnahmen, insbesondere der vorzeitige Baubeginn.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung können beim Fachbereich Bau und Betriebe das Baureglement, der Zonenplan, die Uferschutzpläne und weitere Reglemente eingesehen bzw. bezogen werden.
Einreichung des Baugesuches
Für baubewilligungspflichtige Bauvorhaben sind dem Fachbereich Bau und Betriebe via eBau und zweifach ausgedruckt und unterschrieben die folgenden Unterlagen einzureichen:
a) eBau
b) Situationspläne
- Mit Angabe von Nordrichtung, Fixpunkt, Vermassung (inkl. Abstände), Name der Grundeigentümer (Bau- und Nachbarparzelle), Bau- und Strassenlinien, Datum und Unterschrift der Bauherrschaft. Die von der baulichen Veränderung betroffenen Gebäudeteile sind bei Neuerstellung mit roter Farbe und bei Abbruch mit gelber Farbe zu kennzeichnen.
- Die Situationspläne sind beim Kreisgeometer zu beziehen:
bbp geomatik ag, Vermessung Geomatik, Könizstrasse 161, 3097 Liebefeld / E-Mail
Telefon 031 970 30 50, Fax 031 970 30 59
c) Projektpläne (Massstab 1:100 oder 1:50)
- Grundrisse sämtlicher Geschosse
- Ansichten / Fassaden
- Quer- oder Längenschnitte
- ev. Umgebungsgestaltungsplan mit eingetragenen Mauerstärken, Fenster- und Bodenflächen, Raumhöhen etc. Farbliche Kennzeichnung: Abbruch = gelb / Neu = rot
d) Erdbebensicherheit (EbS)
e) Allfällige weitere Spezialgesuche
- Wie z.B. 5.0, 5.1, 5.2, 5.3, 5.4, 5.5 BW, 5.8, Massnahmennachweis, inkl. Planbeilagen gemäss Hinweis auf Rückseite der Formulare.
- Bezüglich der weiteren Spezialgesuche ist mit dem Fachbereich Bau und Betriebe Rücksprache zu nehmen.