Amtliche Bewertung
Der amtliche Wert bildet den Vermögenswert eines Grundstückes und dient als Grundlage für die Vermögens- und Liegenschaftssteuern. Bei Eigengebrauch eines Grundstückes oder Grundstückteils beziehen die Eigentümer eine Naturalleistung aus ihrem Grundstück, die sie als Einkommen (in Form des Eigenmietwertes) zu versteuern haben. Bei Neubauten oder wertvermehrenden Änderungen werden die amtliche Werte laufend durch den kantonalen Schätzer festgesetzt bzw. nachbewertet und durch die Steuerverwaltung schriftlich eröffnet.
Die Bewertungsunterlagen können durch den Eigentümer/Nutzniesser beim Steuerbüro eingesehen werden. Es kann auch eine Kopie des Grundstückprotokolles bestellt werden.
Beachten Sie bitte die unterschiedlichen Rechtsmittel gegen den amtlichen Wert und den Eigenmietwert bei einer Neueröffnung.