27.03.2025
Vernehmlassung
Der Gemeinderat hat für die Vorbereitung einer Teilrevision des Organisationsreglementes eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese hat verschiedene Handlungsfelder geprüft. An seiner Sitzung von Mitte März hat nun der Gemeinderat die vorgesehenen Änderungen an die Parteien der Gemeinde zur Vernehmlassung weitergeleitet.
Es handelt sich um folgende Themen:
- Soll das Gemeindeversammlungsprotokoll künftig durch den Gemeinderat genehmigt wer-den?
- Soll die Gemeinderechnung künftig durch den Gemeinderat genehmigt werden?
- Soll die Finanzkompetenz des Gemeinderates – für einmalige Ausgaben bisher CHF 200'000, für wiederkehrende Ausgaben bisher CHF 20'000 – massvoll erhöht werden?
- Soll die Amtsdauer für das Gemeindepräsidium auf max. 3 Legislaturen, d.h. 12 Jahre, ver-längert werden?
Die Parteien sind nun eingeladen, bis Mitte Mai eine Vernehmlassung zu den einzelnen Punkten einzureichen. Es ist vorgesehen, die Teilrevision des Organisationsreglementes nach durchgeführter Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung dann der Dezember-Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.